Zeitberatung fällt immer dann an, wenn es um Zeit geht.
Doch wann geht es nicht um Zeit?
Etwas konkreter.
Zeitberatungsbedarf fällt u.a. an:
- wo es um die Reduktion von Zeitnot, Hetze, und Zeitkonflikten geht.
- bei der Veränderung der Arbeitszeiten und der Arbeitszeitregelungen
(z.B. Einführung von Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Schichtarbeit, Nachtarbeit). - bei Maßnahmen zur Beschleunigung von Abläufen und Arbeitsprozessen
(z.B. Einführung neuer Technologien und organisatorischer Veränderungen).
- bei Maßnahmen zur Work-Life-Balance, bei Stress- und Burn-Out-Prophylaxe.
- bei Zeitkoordination und Ablauforganisation im Rahmen von Team- und Projektentwicklungsmaßnahmen.
- bei der Förderung der Zeitkompetenz von Führungskräften.
- bei gravierenden Veränderungen der Arbeits- und Lebenssituation
(z.B. Eintritt in das Berufsleben, in den Ruhestand, Jobwechsel, Umorientierung).
- bei der Ausweitung und Verlagerung der Produktions- und Geschäftstätigkeiten in ungewohnte, „fremde“ Zeitkulturen.
- bei der Vorbereitung von Auslandseinsätzen von Mitarbeitern und bei der
Rückkehr nach längeren Auslandsaufenthalten.
- bei persönlichen Veränderungen, die Auswirkungen auf das Zeithandeln haben (z.B. Familiengründung).
Zeitberatung ist generell dort sinnvoll, wo Entscheidungen über Zeit, speziell über die Veränderung von Zeitregelungen und Zeitgewohnheiten getroffen werden - besser: bevor sie getroffen werden. Sie unterstützt Zeitprobleme frühzeitig zu erkennen, um erfolgsversprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.